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   BGH, 24.04.1978 - 3 StR 115/78   

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https://dejure.org/1978,6649
BGH, 24.04.1978 - 3 StR 115/78 (https://dejure.org/1978,6649)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1978 - 3 StR 115/78 (https://dejure.org/1978,6649)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1978 - 3 StR 115/78 (https://dejure.org/1978,6649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Rechtsmittels auf das Strafmaß - Erfordernis der Revisionsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66

    Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn

    Auszug aus BGH, 24.04.1978 - 3 StR 115/78
    Soweit mit der Revisionsbegründung ein Verstoß gegen den Grundsatz "in dubio pro reo" gerügt werden soll, ergibt sich auf der Grundlage der weiteren Ausführungen zur Sachrüge, daß die Revision diesbezüglich lediglich die Feststellungen des Tatrichters angreift und sich damit in unzulässiger Weise über die Grundsätze des § 261 StPO hinwegsetzt (vgl. BGH in NJW 1967, 360).
  • BGH, 08.10.1971 - 3 StR 213/71

    Fehlerhafte Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 24.04.1978 - 3 StR 115/78
    Eine solche Revisionsrechtfertigung genügt nicht einmal den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO und ist daher ebenfalls unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1971 - 3 StR 213/71 - und vom 21. August 1973 - 1 StR 383/73 -).
  • BGH, 21.08.1973 - 1 StR 383/73

    Vereinbarkeit mit dem Recht auf rechtliches Gehör bei Stützung des Urteils nur

    Auszug aus BGH, 24.04.1978 - 3 StR 115/78
    Eine solche Revisionsrechtfertigung genügt nicht einmal den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO und ist daher ebenfalls unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 1971 - 3 StR 213/71 - und vom 21. August 1973 - 1 StR 383/73 -).
  • BGH, 24.09.1975 - 2 StR 501/75

    Wirkungen der unterbliebenen Ausführung eines Rechtsmittels hinsichtlich des

    Auszug aus BGH, 24.04.1978 - 3 StR 115/78
    Die sich mithin noch auf den Schuldspruch erstreckende Revision ist insoweit jedoch nicht begründet worden und daher gemäß § 344 Abs. 1 StPO unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1975 - 2 StR 450/75 - und vom 24. September 1975 - 2 StR 501/75 -).
  • BGH, 06.06.1972 - 1 StR 86/72

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 24.04.1978 - 3 StR 115/78
    Die Revision verkennt insoweit, daß die vom Tatrichter gezogenen Schlüsse nur denkgesetzlich möglich, nicht aber zwingend sein müssen (BGH, Urteil vom 6. Juni 1972 - 1 StR 86/72 -).
  • BGH, 03.09.1975 - 2 StR 450/75

    Wirksamkeit der Beschränkung der Revision bei Fehlen einer ausdrücklichen

    Auszug aus BGH, 24.04.1978 - 3 StR 115/78
    Die sich mithin noch auf den Schuldspruch erstreckende Revision ist insoweit jedoch nicht begründet worden und daher gemäß § 344 Abs. 1 StPO unzulässig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1975 - 2 StR 450/75 - und vom 24. September 1975 - 2 StR 501/75 -).
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 665/79

    Anforderungen an einen freiwilligen Rücktritt beim Totschlag

    Soweit das Rechtsmittel sich danach auch noch auf die Verurteilung wegen Beihilfe zum Diebstahl erstreckt, ist es jedoch mangels Begründung nach § 344 Abs. 1 StPO unzulässig (vgl. BGH LM § 302 StPO Nr. 1; Beschluß vom 24. April 1978 - 3 StR 115/78).
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